Mitgliedschaft
Als aktiver Rübenproduzent können Sie die Mitgliedschaft beantragen.
Pro Hektare angebauter Rübenfläche können max. Fr. 500.00 als Genossenschaftskapital einbezahlt werden.
Die Verzinsung des einbezahlten Kapitals wird mit der Rodedienstleistung verrechnet und an der jährlich stattfindenden Generalversammlung festgelegt. Diese soll nach Statuten um 10% betragen. Bei positiven/negativem Geschäftsgang kann die Kapitalverzinsung von der Generalversammlung erhöht oder gesenkt werden.
Eine mögliche Erfolgsbeteiligung, sowie den Rodetarif legt die Generalversammlung fest.
Der Mitgliedereinzug wird nicht amortisiert.
Ihr Guthaben wird Ihnen bei Austritt aus der RRG infolge Tod, Aufgabe des Rübenbaus, Verkauf oder Wegzug vom Betrieb zu 100% zurückbezahlt. Der Wechsel zu einem anderen Dienstleister berechtigt nicht zu einer Rückzahlung.
Die Generalversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. Bei Interesse füllen Sie bitte untenstehende Absichtserklärung aus und senden uns diese per Email zu. Sie werden dann zur GV vor der Ernte eingeladen.
Wir hoffen auch Sie zu unseren Mitgliedern zählen zu dürfen. Für weitere Fragen steht Ihnen der Präsident oder Kassier zur Verfügung.
Absichtserklärung Mitgliedschaft
- Vorname
- Nachname
- Adresse
- Fläche (in ha)
- Fr. 500.- pro ha
- Mitteilung an uns