Geschätzter Rodekunde


Die Mitgliederversammlung der RRG Frauenfeld hat am 22.01.2025 beschlossen, dass Rodegeschäft der Firma Rolatra in Felben zu übernehmen. Massgebend war der gegenseitige Wille, die bestehenden Kundenverhältnisse erhalten zu können und den Produzenten eine termingerechte Rübenernte zu bestmöglichen Konditionen anbieten zu können.


Die Neuorientierung hilft, teure Strassenfahrten zu vermeiden und Maustage in den Regionen zu bündeln.


Mit den 5 Erntemaschinen von Holmer und Ropa sowie unserem und dem bestehenden Fahrerteam von Rolatra, organisieren wir die nächste Ernte.

Die bewährten Abläufe weiterzuführen und neue Ideen einfliessen zu lassen, soll uns weiterbringen und Ihnen bestmöglichen Service bieten.



Erdmandelgras


Die Rübenrode- Gemeinschaft steht offen hinter der Erdmandelgras-
Problematik. Seit über 10 Jahren führen wir ein Verzeichnis von betroffenen
Parzellen und beobachten diese regelmässig.
Das die Rübenroder primär als Verschlepper bezeichnet werden, ist zu kurz
gegriffen. Jede Bodenbearbeitungsmaschine, jede Sämaschine und jede
Erntemaschine kann an der Verschleppung beteiligt sein.
Bis anhin wurden gemeldete Vorkommen von Erdmandelgras in Rübenäckern
von uns strikt erst gegen Ende der Rodekampagne geerntet. Gleichzeitig musste
auch die Verlademaus diese Rüben erst am Schluss laden.
Die Ausbreitung auf Gebiete, die bis anhin nicht betroffen waren, hat uns im
Herbst 2024 vor neue Herausforderungen gestellt.

Aus diesen haben sich Massnahmen aufgedrängt:
1: Betroffene Parzellen sind zu melden.
2: die Ernte und Abfuhr wird von uns in Absprache mit der TO geplant.
Wenn das Vorkommen nicht gemolden worden ist und der Roderfahrer
Erdmandelgras antrifft:
wird die Ernte gestoppt, die Parzelle begutachtet und eine Weiterführung der
Ernte besprochen. Dazu nötig sind ein Abfuhrplan Ende Kampagne oder eine
Direktanfuhr ohne Verlade-Maus zur Fabrik. Dies müsste unverzüglich
organisiert werden.
Nach der Ernte wird die Maschine durch uns gewaschen.
Die Kosten belaufen sich auf Fr. 750.00
Diese werden dem Produzenten verrechnet.
Die Rückforderung der Kosten ist aus dem Pflanzenschutzfonds möglich.
Dazu muss die Parzelle als Erdmandelgrasbefall gemeldet werden.
Die Ackerbaustelle gibt gerne weitere Auskünfte.